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Was kann ich als Mütterpflegerin anbieten?

Mein persönliches Angebot

Wir lernen uns in einem Vorgespräch kennen, besprechen deine Wünsche und entscheiden dann, ob es stimmig ist. Das Honorar für das Vorgespräch beträgt pauschal 60.-€. (ca. 1 Stunde)

Ich begleite dich im Wochenbett für die durch die Ärztin/Hebamme empfohlenen und durch die Krankenkasse genehmigten Stunden. Alternativ oder zusätzlich können auch privat gewünschte und finanzierte Stunden vereinbart werden. (siehe Paketangebot)

Bei jedem meiner Besuche besprechen wir die aktuellen Aufgaben, die so facettenreich wie die Mütter und die jeweiligen Lebensumstände sind. Eine wichtige Frage dabei ist: „Was sind deine Wünsche an die liebevolle Fee, die ganz aus dem Herzen kommen?“ Ich bringe je nach Wunsch ein Essen mit oder bereite es bei dir zu. Sehr beliebt sind die Wohlfülmassagen, Gespräche zur Geburt und die neue Mutterrolle, ja und oft auch einfach das für dich da sein.

Häufig gestellte Fragen...

Was ist der Unterschied zwischen Mütterpflegerin und Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um Deinen Haushalt und gegebenenfalls um Deine Kinder. Mütterpflegerinnen kümmern sich überwiegend um Dich, dein Baby und Deine Familie. Sie ist umfangreich ausgebildet und kann Dich speziell in der Schwangerschaft und im Wochenbett mit Rat und individuell nach Deinen Bedürfnissen unterstützen.

Was ist der Unterschied zwischen Mütterpflegerin und Hebamme?

Deine Hebamme betreut Dich und dein Baby umfangreich im Wochenbett, sie kontrolliert Deinen Rückbildungsprozess und sorgt sich um Deinen Gesundheitszustand und den Deines Babys. Ich bin keine Hebamme und habe nicht die entsprechende medizinische Ausbildung absolviert. Als Mütterpflegerin habe ich einen anderen Arbeitsschwerpunkt. Meine Arbeit beginnt dort, wo die Deiner Hebamme endet. Sehr gerne arbeite ich mit Deiner Hebamme in enger Abstimmung zusammen und helfe Dir zum Beispiel beim Umsetzen ihrer Empfehlungen.

Kannst du gleichzeitig eine Hebamme und Mütterpflegerin haben?

Das ist auf jeden Fall möglich und es ist immer sinnvoll eine Hebamme zu haben. Die Kosten für eine Hebamme werden in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen, auch wenn Du zusätzlich eine Mütterpflegerin hast. Hebamme und Mütterpflegerin ergänzen sich ideal in ihrer Arbeit.

Welche Ausbildung hat eine Mütterpflegerin absolviert?

Die Weiterbildung zur Mütterpflegerin bei der GfG dauert ein Jahr und beinhaltet spezifische Fachkenntnisse in folgenden Bereichen: Stillen, Säuglingspflege, Salutogenese, Wochenbett, Schwangerschaft, Geburt, Stressbewältigungsstrategien, Frauengesundheit, Familiendynamik und juristische Rahmenbedingungen im Familienrecht. Die Tätigkeit in der Mütterpflege erfordert Empathie und hohe Kompetenz und Einfühlungsvermögen.

Wann ist eine Mütterpflegerin nach der Geburt wichtig?

In den Wochen nach der Geburt ist eine Unterstützung durch mich besonders wertvoll. Bei einem entsprechenden Attest über die medizinische Notwendigkeit (Indikation) durch Deine Ärztin übernehmen die Krankenkassen überwiegend die Kosten für eine Haushaltshilfe / Mütterpflegerin. Indikationen können sein:
  • Kaiserschnitt
  • Zwillingsgeburt
  • Wochenbett-Depression
  • Geburtswunden, die Bettruhe erfordern
  • Alleinerziehende
Genaueres findest Du unter:
§ 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung)

Eine Mütterpflegerin bereits während der Schwangerschaft?

Gerne bin ich auch bereits während der Schwangerschaft für Dich da. Auch hier gibt es Indikationen, die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglichen:
  • vorzeitige Wehen
  • Rückenschmerzen
  • Symphysenschmerzen
  • grundsätzlich Dinge, die Dich daran hindern, Dich und Deine Familie zu versorgen und kein anderer im Haushalt lebender Familienangehöriger (älter als 14 Jahre) dies übernehmen kann.

Wer kommt für die Kosten auf?

Ich arbeite für einen festgesetzten Stundenlohn. Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin auf. Grundlage hierfür ist der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzungen hierfür ist eine ärztliche Verschreibung vom Frauenarzt oder Hausarzt und keine in deinem Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine ärztliche Verschreibung durch einen Arzt benötigt und ein im Haushalt lebendes Kind muss unter 12 Jahren sein. Hier beträgt die Zuzahlung maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag. Wenn Du privat versichert bist, musst Du dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt.

Natürlich kannst Du mich auch privat „buchen“, die Kosten hierfür betragen für 3 Tage a 4 Stunden über 2 Wochen 1080 Euro (45 Euro pro Stunde). Das kann auch ein schönes Geschenk an die Mutter sein!

Wie stellst Du einen Antrag bei der Krankenkasse?

Du selbst als Versicherte beantragst bei Deiner Krankenkasse die Genehmigung einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin. Du kannst dir das Antragsformular zusenden lassen oder auf der Website Deiner Krankenkasse downloaden. Sehr gerne unterstütze ich Dich bei der Antragsstellung. Hierbei ist es sinnvoll, diesen bereits einige Zeit vor der Geburt zu stellen und bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Die Bescheinigung über die Geburt des Kindes kann nachgereicht werden.

Wie groß ist mein Einsatzgebiet?

Ich wohne im Westen von München. Mein Einsatzgebiet ist München und alle Orte im Westen von München, die ich in max. 30 Minuten erreichen kann. (Würmtal, Germering, Gröbenzell, Olching, Eichenau usw.)